Sachverständiger für Immobilienbewertung
Wir begleiten Sie professionell bei der Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Zertifizierte Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 gesetzlich anerkannt bei Gerichten, Banken und Finanzämter.
20
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Jahre Erfahrung
5000
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Objektbesichtigungen
250
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zufriedene Kunden
Für Ihre Sicherheit
Durch die internationale und deutschlandweite Anerkennung unsere Arbeit können wir Professionalität garantieren. Mit starken Partnern und effizienter Büroorganisation ist die Ausarbeitung Ihre Bewertung in kürzester Zeit möglich.
Wir beraten Sie gerne
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche, bieten wir zertifizierte Gutachten für alle Bewertungsfälle. Unsere Arbeit ist bei Gerichten, Finanzämter, Anwälten und Banken anerkannt. Mit über 2.000 Bewertungsaufträgen aus den letzten Jahren, kann im Bereich der Beleihungswertermittlung, Verkehrswertermittlung und der steuerlichen Wertermittlung von Immobilien eine umfangreiche Erfahrung aufgewiesen werden. Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie.
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zert. Sachverständiger für die
Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
DIN EN ISO/IEC 17024
Häufig gestellte Fragen
Öffentliche Bestellung vs. Zertifizierung nach DIN 17024
Die Berufsbezeichnung “Sachverständiger” und “Gutachter” sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung “seines” Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Die von Sprengnetter Zertifizierung GmbH geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig Ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 5 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. Gleiches gilt für die öffentlich bestellten Gutachter. Der Gesetzgeber sieht daher keine Unterschiede in der Arbeit beider Qualifikationsstufen.
Vollgutachten oder Kurzgutachten?
Das Verkehrswertgutachten nach BauGB oder auch Vollgutachten empfehlen wir für gerichtliche Auseinandersetzungen oder bei steuerlichen Bewertungen.
Ein Kurzgutachten ist dann sinnvoll, wenn die reine Werteinschätzung einer Immobilie ausreichend ist und Streitigkeiten z.B. bei Erbauseinandersetzungen nicht zu erwarten sind. Zudem kann ein Kurzgutachten beim Verkauf einer Immobilie hilfreich sein.
Was ist eine Immobilienprüfung?
Bei der Immobilienprüfung handelt es sich um eine sogenannte Ankaufsberatung. Wir begleiten Sie beim Besichtigungstermin und zeigen mögliche Mängel/Schäden auf und können Kostenkalkulationen zu ihren geplanten Sanierungskosten erstellen. Zudem werden die Unterlagen auf Plausibilität geprüft und nach Wunsch für die Finanzierung aufbereitet.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für die Erstellung Ihres persönlichen Angebotes erreichen Sie uns direkt unter info@koeln-gutachter.de oder unter 02236 331 6362.
Die Immobilienprüfung wird pauschal mit 350 € brutto berechnet.
Für Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten werden sogenannte Honorartabellen für die Berechnung des Gutachtenpreises hinzugezogen. Gerne übersenden wir Ihnen die Listen auf Anfrage. Kurzgutachten können ab 800 € netto und Verkehrswertgutachten ab 1.700 € netto ausgearbeitet werden.
F.Q.
Alex C.
Jeanette S.
Ambrish Yadav