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Kurzgutachten
Das Kurzgutachten kann für die Immobilienarten:
- Eigentumswohnung
- Einfamilienhaus sowie Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus (bis 6 Einheiten) und
- kleine Wohn- und Geschäftshäuser (bis 6 Einheiten)
erstellt werden. Es dient der sachverständigen Überprüfung des Kaufpreises ohne tiefergehende Beschreibungen und Erklärungen zu dem baulichen Zustand der zu bewertenden Immobilie sowie der Berechnungsverfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert). Eintragungen im Grundbuch (Abt. II - Dienstbarkeiten), Baulasten und die bauplanungsrechtlichen Merkmale des Grundstücks werden geprüft und in der Immobilienbewertung berücksichtigt. Beim Kurzgutachten finden mögliche Bodenbelastungen (Altlasten) und Erschließungsbeiträge und Abgaben keine Berücksichtigung. Diese Art der Immobilienbewertung ist nicht gerichtsfest.
Weitere Leistungen, wie eine Wohnflächenberechnung, ein Energieausweis oder eine Kostenkalkulation von geplanten Sanierungskosten können individuell erstellt werden.eis hinzu gebucht werden.
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Ihr Sachverständiger
Tim Tauchmann
zert. Sachverständiger für die
Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
DIN EN ISO/IEC 17024